Heuberg und Gotteszell – zwei frühe württembergische Konzentrationslager

Schon wenige „Tage nach der Wahl von Adolf Hitler zum Reichskanzler begannen im Februar 1933 die neuen Machthaber“ mit der Jagd auf ihre politischen Gegner. (1/10) In den ersten Wochen traten die Parteiführer „noch recht vorsichtig auf und vermieden es, zu früh zu weit zu gehen“, doch nach dem Reichstagsbrand vom 27. Februar 1933 „zeigten sie mit dem Finger auf die Kommunisten“, obwohl der Täter ein holländischer Einzelgänger gewesen sein soll. Hitler bezeichnete am selben Abend „den Brand als Signal für einen ... kommunistischen Aufstand und befahl die sofortige Niederschlagung“. Er soll geschrieen haben: „Es gibt jetzt kein Erbarmen! Wer sich uns in den Weg stellt, wird niedergemacht.“ (2/39)

Die „Notverordnung des Reichspräsidenten zum Schutz des deutschen Volkes“ gestattete anfänglich die Verhängung von Polizeihaft bei dringendem „Verdacht eines Verstoßes gegen das Strafgesetz“ für die Dauer von drei Monaten. Nach dem Reichstagsbrand konnte nun im Rahmen der sogenannten Reichstagsbrandverordnung „die Schutzhaft so lange aufrechterhalten werden, wie ihr Zweck es erforderte“. Unter anderem war jetzt die „Beschränkung der persönlichen Freiheit, der freien Meinungsäußerung und des Vereins- und Versammlungsrechts“ auch „außerhalb der sonst geltenden Gesetze zulässig.“ Betroffene bekamen auch keine Möglichkeit mehr, Rechtsmittel auszuschöpfen. (1/10f)

Auf dieser Gesetzes-Basis „agierten die örtlichen NS-Kämpfer in Einklang mit ihrer Führung, die offen zur Gewalt gegen die Opposition aufrief. (2/41) „Die Gewalt, die folgte, war ein frühes Zeichen der gefährlichen Dynamik, die das Dritte Reich auszeichnete.“ (2/41) Bei den Inhaftierungen von Personen, die ab Anfang März 1933 in sogenannte Schutzhaft genommen wurden, „handelte es sich ... nicht um eine von SA-Schlägern spontan durchgeführte Gewalttat, sondern um staatliche, generalstabsmäßig organisierte Verhaftungen, die sich auf die in der Weimarer Zeit angefertigten Namenslisten von Kommunisten und kommunistischen Organisationen in den Oberämtern“ stützten.  (1/10,18) 

Zum Beispiel veranlassten Bürgermeister, Landräte und die Politische Polizei „im ganzen Reich Massenverhaftungen“, von denen vor allem Kommunisten und ein kleinerer Teil sozialdemokratischer Funktionäre“ betroffen waren. (1/13) Zumeist waren es „die kleinen Funktionäre und gewöhnliche Parteimitglieder“, die festgenommen wurden, sogar „Mitglieder von kommunistischen Sportvereinen und Chören“ behandelte man wie Terroristen. Sie alle internierte man nicht für begangene strafbare Handlungen, „sondern für das, was sie waren: mutmaßliche Feinde der neuen Ordnung“. (2/42f)

Wie ging es nach den Festnahmen weiter?

Die örtlichen Gefängnisse füllten sich schnell. (1/13) Hektisch wurde nach Orten gesucht, wo „die Opfer dieser außergewöhnlichen Verhaftungen“ untergebracht werden könnten. (2/44) Abhilfe dieser Zustände brachte die Einrichtung spezieller Lager „oder separater Schutzhaftabteilungen in Gefängnissen“. Diese ersten „Lager  wurden von den Nationalsozialisten sowohl als Schutzhaftlager als auch als Konzentrationslager (KL/ KZ) bezeichnet“. (1/13) „Mit der Einrichtung der ,Inspektion der Konzentrationslager’ (IKL) legten die Nationalsozialisten im Jahr 1934 ... fest, dass zukünftig nur noch als Konzentrationslager bezeichnet werden darf, was der IKL unterstellt ist.“ (1/22) Die meisten der cirka einhundert frühen Lager wurden nach einigen Monaten wieder aufgelöst. Nur das KZ Dachau, das „zum Modell für alle späteren Gründungen“ wurde, bestand von März 1933 bis zum Kriegsende.  (1/7)

Am meisten verbreitet waren die staatlichen KZ der Politischen Polizei in Verbindung mit den  Innenministerien der Länder. So wurden auch die württembergischen Lager Heuberg und das Nachfolge-KZ Oberer Kuhberg bei Ulm staatlich verwaltet. Auch das „erste überregionale KZ für Frauen“, Gotteszell, blieb „unter regionaler staatlicher Aufsicht bestehen. Bis zum Sommer 1937 ließ Heinrich Himmler, der 1936 zum „Chef der deutschen Polizei“ ernannt worden war, alle Lager, bis auf Dachau, auflösen oder an die Justiz abgeben und begann mit dem Bau der fünf neuen großen Konzentrationslager: Sachsenhausen, Buchenwald, Flossenbürg, Mauthausen und Ravensbrück. (1/14ff) Im Zeitraum von nur wenigen Wochen hatte sich Himmler „die Kontrolle über die Politische Partei in allen deutschen Ländern gesichert“ und konnte nun, auch in den Lagern, handeln, wie ihm beliebte. (2/104f)  

Viele Angehörige der Opfer hatten die Festnahmen miterleben müssen. Bei Besuchen in den Lagern, die 1933 meist noch von den Behörden genehmigt wurden, konnten die Verwandten „mit eigenen Augen sehen, wie ihre Angehörigen behandelt wurden. ... Was die Besucher sahen, bestätigte oft ihre schlimmsten Befürchtungen, da die Spuren der Misshandlungen und Folterungen deutlich sichtbar waren. ... Nach der Rückkehr aus den frühen Lagern teilten die Verwandten ihre Eindrücke oft Freunden und Familienangehörigen mit, was einen Wirbelwind von Geflüster auslöste. Einige Frauen zeigten die blutigen Hemden und Hosen ihrer Ehemänner herum, die sie gegen frische Kleidung erhalten hatten.“ (2/83f)

Die Existenz der Lager war der Bevölkerung bekannt

Als die Bevölkerung über die Misshandlungen in den Lagern informiert war, „gerieten die Verantwortlichen unter wachsenden Druck, einzelne Insassen freizulassen“. Die Haftdauer war zwar „unvorhersehbar, (die Häftlinge) blieben aber selten ein Jahr oder mehr in Gefangenschaft“. Die NS- Behörden waren nämlich davon überzeugt, dass „eine kurze Schreckenszeit normalerweise ausreiche, ihre Gegner gefügig zu machen“. Nach den Entlassungen wurde landesweit so etwas wie „Stille Post“ gespielt, denn die ehemaligen Häftlinge hatten zum Haftende geloben müssen, nichts über ihren Aufenthalt draußen zu berichten. Trotzdem wurde so viel darüber geredet, dass bald jeder einen kannte, „der einmal in einem Konzentrationslager war“. (2/84ff) 

Nur wenige ehemalige Häftlinge fanden später den „großen Mut, über die Lager zu schreiben und ihren Kampf gegen die Diktatur fortzusetzen.“ Gebranntmarkt durch die Gräueltaten an Leib und Seele, verbunden mit den Gefühlen von Scham und Erniedrigung, fiel es vielen  schwer, mit ihren Erinnerungen zu leben. Sie zogen sich „oft ängstlich in den privaten Bereich“ und aus dem Widerstand zurück. (2/97)

 „Das Regime verhehlte die Existenz der frühen Lager nicht. ... Ganz im Gegenteil erschienen in der Presse ... zahllose Artikel, von denen einige von NS-Behörden, andere von Journalisten selbst initiiert worden waren. ... Eine Lokalzeitung stellte im Mai 1933 fest, dass jeder über die Schutzhaft rede. ... Entgegen dem weitverbreiteten Nachkriegsmythos, man habe von den KL nichts gewusst, hatten sich die Lager früh und tief in den Köpfen der Bevölkerung eingenistet.“ (2/80f)


Das Konzentrationslager Heuberg

Das Württembergische Innenministerium gab ab März 1933 den Auftrag, ein eigenständiges KZ für Männer auf dem Heuberg in Stetten am Kalten Markt (bei Sigmaringen), in einem ehemaligen Kinderheim, einzurichten. Dort wurden „Schutzhaftgefangene mit politisch-oppositionellem Hintergrund eingesperrt und zwar nicht über die Justiz, sondern ohne Gerichtsverfahren im Rahmen der Verhaftungswelle im März 1933“. Gleichzeitig wurde die Öffentlichkeit über dieses Schutzhaftlager informiert. (1/19)

Als Aufseher fungierten „Polizeiwachmannschaften und extra für diesen Zweck angeheuerte Hilfspolizisten“, (1/19f) deren Gruppe zum größten Teil aus Mitgliedern der SA (Anm.: Sturmabteilung), der SS (Anm.: Schutzstaffel) und Angehörigen des Stahlhelms bestand. (1/28). Allein in der Nacht vom 10. auf den 11. Mai 1933 wurden in Württemberg „insgesamt 500 Angehörige der KPD“ zur Schutzhaft in die örtlichen Gefängnisse verbracht. Weitere Verhaftungswellen folgten. 

 

Nürtinger im KZ Heuberg

Ab dem 20. März wurde das KZ Heuberg mit Häftlingen belegt. Etwa 3.300 Männer durchliefen das Lager. Interniert wurden dort politische Gefangene, die meisten von der KPD, aber auch Mitglieder der SPD wie die Reichstagsabgeordneten Erich Roßmann (1884 – 1953), Kurt Schumacher (1895 – 1952) und Angehörige anderer politischer Gruppierungen. (1/28f) Unter ihnen befanden sich aus Nürtingen „dutzende von Parteimitgliedern der KPD und SPD“. Dort trafen sich sogar ehemalige Schulkameraden wieder, die einen als Gefangene, die anderen als Bewacher. „Die meisten Inhaftierten kamen nach Wochen und Monaten wieder frei, für einige andere, wie die Nürtinger Karl Gerber, Gustav Diem, Werner Groß und Eugen Maier, war der Heuberg die erste Station auf dem Weg durch die Hölle der Konzentrationslager. ...“ (3/135).


Das Konzentrationslager Gotteszell

Das KZ Gotteszell bei Schwäbisch Gmünd wurde im März 1933 als politische „Schutzhaftabteilung in der seit 1810 bestehenden Frauenhaftanstalt“ angegliedert und bestand bis Januar 1934. (1/9,10) Die dortige Strafvollzugsanstalt unterstand weiterhin dem Justizministerium, das angegliederte KZ für schutzhaftgefangene Frauen mit politisch-oppositionellem Hintergrund unterstand aber dem Innenministerium. (1/23) Der Grund, kein autonomes Lager extra für Frauen einzurichten, mag daran gelegen haben, dass es sich wohl nicht lohnte, dieses für die kleine Anzahl von etwa fünfzig bis einhundert Frauen zu schaffen. Ein eigenständiges Frauenlager für Preußen und Mitteldeutschland war zu dieser Zeit das Provinzialwerkhaus Moringen bei Hildesheim. (1/18ff)

Die Strafanstalt Gotteszell, einst als Zuchthaus für Männer gegründet, wurde im Jahr 1871 zur „Strafanstalt für weibliche Gefangene“ umfunktioniert. Es bekam zwei Abteilungen: das Zuchthaus und das Landesgefängnis für Frauen. „1907 wurde in beiden Gebäuden zusätzlich ein Arbeitshaus für Frauen eingerichtet.“ Als zentrales württ. Landesgefängnis diente Gotteszell in der NS-Zeit für Hunderte von Frauen, die dort wegen Verdachts auf „Vorbereitung zum Hochverrat“ und wegen „Heimtücke“ inhaftiert waren. „Hinzu kamen Festnahmen aufgrunds Zugehörigkeit zu den Zeugen Jehovas, wegen vorgenommener Abtreibung oder in späteren Jahren wegen Kontakts zu Kriegsgefangenen.“ (1/27)

Von 1933 bis 1945 war Gotteszell zudem „der Ort für die Verbüßung von Schutzhaft, davon von März 1933 bis Januar 1934 in einer eigens dafür eingerichteten Abteilung.“ (1/27) Die dahinführende Entscheidung fiel, als im März 1933 die Amtsgerichtsgefängnisse beauftragt wurden, die sich in Schutzhaft befindenden Frauen in das „Gerichtsgefängnis I Stuttgart – Zweigstelle Weimarstraße“ zu bringen. Vermutlich trafen die ersten Frauen auf Lastwagen, deren Planen zugezogen waren, von Stuttgart kommend, am „Tag der Eröffnung  der Abteilung“ in Gotteszell ein. 54 Frauen sollen „in zwei viel zu kleinen Schlafräumen interniert worden sein“, berichtete damals ein KPD-Mitglied. (1/31f,38) 

Bis zu acht Monaten Haft

Im April 1933 war die Schutzhaftabteilung überfüllt, so dass die Frauen wieder in den örtlichen Gefängnissen inhaftiert wurden. Im Laufe des Jahres nahm die Anzahl der weiblichen Häftlinge aber ab, im Juli 1933 war die Abteilung „nur“ noch mit 25 der insgesamt fünfzig Plätze belegt. Im August 1933 befanden sich 22 Frauen im Schutzhaftlager, im November desselben Jahres wurde von sechs Frauen geredet. Die letzten vier Frauen wurden im Januar vor dem Ende des Bestehens dieses Lagers entlassen. Die danach neu-eingelieferten weiblichen Schutzhäftlinge kamen in die Landesstrafanstalt Gotteszell. (1/32ff) Die Frauen blieben ein bis acht Monate in Gotteszell, die jüngste war 20 Jahre alt, die älteste, Paula Planck aus Nürtingen, war 54 Jahre alt. Sie kamen zumeist aus dem Großraum Stuttgart. (1/48)

Die Inhaftierung der Frauen diente oft dazu, „Informationen über die Aktivitäten oder den Aufenthaltsort der Ehemänner zu erpressen. Religiöse oder soziale Gründe im Sinne ... rassischer Generalprävention’ sind für die Einlieferung in dieses Lager ... bisher nicht bekannt.“ (1/49)

Im März 1933 war Regierungsrat Henning (Vorname unbekannt) der Direktor der Landesstrafanstalt Gotteszell. Er soll ein korrekter und nachsichtiger Verwaltungsbeamter gewesen sein und wurde vermutlich gerade deshalb bald versetzt. Der nächste Direktor war Siebert (Vorname unbekannt), der „die Zügel stramm anzog und keinen Unterschied mehr im positiven Sinn zwischen kriminellen und politischen Häftlingen machte“. Es wird auch eine Oberin beschrieben, „die eine besonders infame Art hatte, Unruhe unter die inhaftierten Frauen zu bringen“: Zum Beispiel habe sie vor dem Deutschen Turnfest in Stuttgart (Anm.: im Juli 1933) Entlassungen angekündigt, die Hitler zu diesem Anlass angeblich versprochen hatte. „Manche Frauen machten sich dann Hoffnung, die sich ins Gegenteil verkehrte, wenn der betreffende Zeitpunkt verstrichen war, ohne dass jemand entlassen wurde. Es fanden sich aber immer Mithäftlinge, die sich dieser Frauen annahmen und ihnen wieder auf die Beine halfen“, berichtete Gertrud Leibbrand, eine zu dieser Zeit inhaftierte Stuttgarter KPD-Aktivistin, nach dem Krieg. (1/35ff)

Einzelnen ehemaligen inhaftierten Frauen ist es zu verdanken, dass Beschreibungen aus dem Häftlingsalltag dieser Sonderabteilung aus Gotteszell überliefert sind:

Lina Haag aus Schwäbisch-Gmünd: „... Gotteszell, ja. Ein Tor, Gänge, Gitter, graue Gesichter, schleifende Schritte. Hinter mir fällt eine schwere Tür ins Schloß. Ich bin gefangen. Ich weiß nicht warum und wie lange.“ (1/38)

Gertrud Leibbrand: „Unser Frühstück bestand aus Malzkaffee, Schwarzbrot und Marmelade, das Mittagessen war in der Regel ausreichend und ... appetitlich (also ohne Maden). ... Am meisten wurde gestrickt. (Anm:: Die Frauen durften nicht arbeiten)... wohl haben alle, morgens und abends gemeinsam Gymnastik gemacht. Während des Turnens hatten wir natürlich unsere Fenster geöffnet und obwohl alle entsprechend bekleidet waren, sollen die Wachtmänner ... durch unseren Anblick sittlich gefährdet worden sein. Wir bekamen weiße Baumwollvorhänge an die Fenster, die wir immer zuziehen mussten, wenn wir turnten. ... Besuche von Angehörigen waren ... möglich. Es gab ... nicht viel Besuche, weil bei vielen von uns die Ehepartner ... ebenfalls in Haft waren.“ (1/40ff)


Eine Nürtingerin in Gotteszell

Die Nürtingerin Paula Planck (1879 – 1953) befand sich vom 11. April bis 10. Juni 1933 zur Schutzhaft in Gotteszell. Sie war Mitglied der Friedensgesellschaft, nach 1918 Mitglied der Mehrheitssozialisten und nach 1919 und nach 1945 SPD-Gemeinderätin in Nürtingen. (1/69) Sie gehörte dem „linken Flügel der SPD an ...". (1/48)

An ihren Sohn, der sich zu dieser Zeit im KZ Heuberg aufhielt, schrieb Paula Planck  folgenden Brief: „Lieber Ernst! Nun bin auch ich abgeholt worden ... Du sollst Dich aber nicht aufregen deshalb – solange Du nicht zu Hause bist wird es leichter für mich zu ertragen, dass auch ich fern sein muss. Es geht mir hier erträglich. Auch ich bin nicht in Einzelhaft, dadurch geht die Zeit eher vorbei. ... Tante Hermine wird Dich mit Geld versorgen u. Zimmermann mit Literatur. ... Deine Wäschepakete schicke Du an Frau Bühler, sie wird sie besorgen. Von Herzen wünscht Dir gute Zeit Deine Mutter. ...“ (1/42)

Als Paula Planck erfuhr, dass ihr Sohn Ernst auf dem Heuberg „in den Strafbau Nr. 19 eingeliefert worden war“, erlitt sie einen Nervenzusammenbruch. Gertrud Leibbrand berichtete dazu später: „Das war zuviel für die Kräfte dieser Mutter. Wir mussten eine Wärterin alarmieren die dann veranlasst hat, dass Frau Planck ins Gefängnislazarett kam. Dort blieb sie bis zur ihrer späteren Entlassung.“ (1/51)

Nach der Entlassung mussten sich die Frauen regelmäßig bei der Polizei melden. (1/49) Einige Frauen hatten ihren Arbeitsplatz verloren, einzelne ihren Beamtenstatus oder bekamen Berufsverbot. Mehrere Frauen gingen aufgrund ihrer Verfolgung in die Emigration. (1/51ff) Die Gotteszeller Erfahrungen machten das Leben von Paula Planck „an Freundschaften reicher, gewiß aber auch vorsichtiger. Während der Faschistenherrschaft half sie – solchen, die es nötiger hatten als die an die Hebel der Macht Gelangten.“ (3/106)

Von den 1933 in das KZ Gotteszell eingelieferten Frauen sind keine Akten überliefert. Es existieren aber „über die meisten Häftlinge des Konzentrationslagers ... Wiedergutmachungsakten, die nach 1945 im Rahmen der Verfahren zur Entschädigung von NS-Verfolgten entstanden sind. (1/24)


Quellen
1.    Markus Kienle, Gotteszell – das frühe Konzentrationslager für Frauen in Württemberg, Hrgb. Dokumentationszentrum Oberer Kuhberg Ulm e.V., Verlag Klemm & Oelschläger, Ulm 2002, ISBN 3-932577-39-6
2.    N. Wachsmann, KL – Die Geschichte der Nationalsozialistischen Konzentrationslager, Siedler-Verlag, München, 2016, ISBN 978-3-88680-827-4
3.     Das andere Nürtingen, Hrgb: SPD-Ortsverein Nürtingen, Senner-Druck, Nürtingen, 1989


Anne Schaude, Juni 2016