Im „nazistischen Geist“ Nürtinger Häftlinge misshandelt:

Justiz-Oberwachtmeister Josef Küchle

Das Nürtinger Amtsgerichtsgefängnis (Bildmitte), das 1967 abgerissen wurde, Foto von 1953, Vorlage StANT Nr. 1692 A
Das Nürtinger Amtsgerichtsgefängnis (Bildmitte), das 1967 abgerissen wurde, Foto von 1953, Vorlage StANT Nr. 1692 A

Im Januar 1950 teilte die Zentral-Berufungskammer Nord-Württemberg in Ludwigsburg der Witwe des ehemaligen Nürtinger Justiz-Oberwachtmeisters Josef Küchle, E... Küchle, mit, dass ihr 1947 verstorbener Ehemann auch nach seinem Tod als „Belasteter“ eingestuft  bleibt. Somit bestätigte die Berufungskammer das Urteil der Nürtinger Spruchkammer vom April 1948. Die Kammer sah es weiterhin als erwiesen an,

dass Küchle hauptsächlich in den Jahren 1943/ 44 sich fortgesetzter Misshandlungen seiner Gefangenen schuldig gemacht hat. Die von ihm Misshandelten waren teils wegen Verfehlungen gegen das Heimtückegesetz oder Wehrkraftzersetzung teils wegen Verfehlung gegen die Kriegswirtschaftsgesetze oder Verkehrs mit Ausländern u.a. untergebracht. ... ,Würdigt man alle Zeugenaussagen in ihrer Gesamtheit ... so ist die Überzeugung wohl begründet, dass Küchle die fortgesetzten Misshandlungen, deren er beschuldigt wird, tatsächlich auch begangen hat.’ - Als Nazi hat er sich zurückgehalten: ,Aber mit der Zeit hat er offensichtlich sich vom nazistischen Geist beeinflussen lassen und ist so erbarmungslos gegen seine Gefangenen geworden. ... Er war sich wohl bewusst, dass seine Drohungen und Misshandlungen die Partei, der er angehörte, deckte und dass er deshalb als Justiz-Oberwachtmeister seine Gefangenen so behandeln dürfe, wie er es getan hat, ohne Strafe gewärtigen zu müssen.“ (1/124)

 

Josef Küchle war in den Kriegsjahren als Aufseher für das Nürtinger Amtsgerichtsgefängnis in der Mädchenschulstraße 1 zuständig und dort für einen reibungslosen Ablauf verantwortlich. Der Nürtinger Historiker Dr. Steffen Seischab schrieb im Jahr 2011 im Heimatbuch  „Nürtingen 1918 – 1950“, dass im hiesigen Gefängnis „unter Wachtmeister Josef Küchle ein schikanöses Regiment herrschte“. (4 S. 312) Wer war also dieser Mann, von dem ein ehemaliger Häftling des Nürtinger Gefängnisses nach dem Krieg aussagte: „Küchle war der schlimmste Mensch, den die Welt je gesehen hat ... Beschweren konnte man sich nicht, dem wäre es dreckig gegangen, der das gemacht hätte“ ? (1/86)

 

 

Im Jahr 1898 wurde Josef Küchle in Bartholomä, Kreis Schwäbisch Gmünd, geboren. Er wuchs in Schnittlingen, Kreis Göppingen, auf. (1/141) Von 1917 bis Anfang 1919 diente er „im früheren Heer“. (1/22) Als Soldat gehörte er im Jahr 1920 zu einer Schutzpolizei-Einheit in Raidwangen. (1/147) Von 1922 bis 1931 verpflichtete sich Josef Küchle für zwölf Jahre zum Dienst in der Württ. Schutzpolizei, wobei hier vermutlich seine Arbeitszeit ab 1919 mit eingerechnet wurde. „Er zeigte ... fertige Ausbildung in der Pferdepflege sowie im Stalldienst, so dass man sich auf ihn verlassen konnte.“ (1/22) Sein Einsatzort befand sich auch in Reutlingen. (1/124) „Nach seinem Ausscheiden aus der Reichswehr arbeitete er ... bei seinen Angehörigen in Schnittlingen in einem landwirtschaftlichen Betrieb, wo er sehr viel mit Pferdefuhrwerk (Langholzfahren) beschäftigt war. Später bekam er eine Anstellung als Gefangenenwärter.“ (1/141)

 

Von 1933 bis 1945 gehörte Küchle der NSDAP an, dabei „ohne Amt und Rang“. Im Jahr 1933 war er einige Monate als sogenannter Blockhelfer tätig. (1/124) Als Justiz-Wachtmeister und Gefängnisaufseher arbeitete er von 1935 bis 1939 am Amtsgericht Blaubeuren. Wann und wo er seine Frau E... (Anm. AS: Vorname ist bekannt) heiratete, ist nicht bekannt. 1935 und 1936 wurden zwei Söhne geboren. (1/143) Ab 1939 bis Kriegsende war er Justiz-Oberwachtmeister und Gefängnisaufseher am Amtsgericht Nürtingen. (1/124) Mit seiner Familie wohnte er im Erdgeschoss des Amtsgerichtsgefängnisses. (2)

 

Im hiesigen Gefängnis gab es 14 Zellen, die sich im ersten und zweiten Obergeschoss befanden. (2) Sie waren ursprünglich für 15 Gefangene ausgelegt. Saßen hier im Juli 1944 etwa 10 Häftlinge ein, so waren es im Oktober 1944 schon 23 Häftlinge und im Februar 1945        27 Häftlinge, die auf die 14 Zellen verteilt werden mussten. (1/5) Hier soll Josef Küchle seine ihm zur Beaufsichtigung zugewiesenen Häftlinge unter anderem mit einem „Farrenschwanz“ misshandelt haben, der „war daumendick und etwa ½ m lang“. (1/124)

 

 

Lassen wir ein paar ehemalige Häftlinge mit ihren eigenen Worten beschreiben, welch unendliches Leid sie durch Josef Küchle erfahren mussten. Nach dem Krieg sagten sie vor der Spruchkammer Nürtingen folgendes aus:

 

Ein lediger Mechaniker aus Neckarhausen (1900 geboren):

  • Ich war im Jahr 1943 etwa vier Wochen im Amtsgerichtsgefängnis wegen politischen Äußerungen in Schutzhaft. ... Er hat ... mich einen Scherenschleifer, Tagedieb, Faulenzer, Landesverräter u.a. mehr geheißen. Die vom Arzt mir verordnete Medizin hat er mir verweigert und mir gesagt, dass ich keinen Arzt und keine Medizin benötige. ... Als ich mich bei Küchle einmal über die schlechte Behandlung meinerseits beklagte und ihm erklärte, dass ich es nicht mehr aushalte und ich mich erhängen wolle, sagte er zu mir, dass er mir hierzu den Strick hole und eine Zelle nebenan noch von einem Erhängten warm sei. Wenn ich nicht zufrieden sei, würde er meine Liegestatt entziehen, mich auf den Mund schlagen und an die Kette hängen. ... “ (1/42)

 

Ein Nürtinger (1901 geboren):

 

  • Ich war vom 15. 08. 1944 bis 06. 10. 1944 wegen einem politischen Delikt im Amtsgerichtsgefängnis Nürtingen in Schutzhaft genommen. ... Während meiner Haftzeit war der Justizoberwachtmeister Josef Küchle Aufseher im Amtsgerichtsgefängnis. ... Küchle habe ich während meiner Haftzeit als einen rohen Menschen und groben rücksichtslosen Schläger kennengelernt, der den Eindruck eines Sadisten machte. Von Küchle wurden sehr oft Gefangene, insbesondere Ausländer, mit dem von ihm stets bereitgelegten Farrenschwanz in grober Weise geschlagen. ... Ich selbst habe gesehen, wie er einen Ukrainer mit dem Farrenschwanz blutig schlug, sodass dieser infolge einer Kopfwunde sehr viel Blut verlor. Nachdem Küchle seine Misshandlungen an diesem Gefangenen vollzogen hatte, musste ich diesen mit Wasser abwaschen. Nach meiner Ansicht hätte diese von dem Küchle beigebrachte Wunde zum Tode führen können. Der Grund dieser Misshandlung lag nur daran, dass der Ukrainer nicht in die Gefängniszelle wollte, weil er glaubte, er werde in dieser Zelle umgebracht. ... Weiter habe ich mit eigenen Augen gesehen, wie Küchle etwa zur gleichen Zeit eine Ausländerin, ... Ostarbeiterin, mit dem Farrenschwanz in der Gefängniszelle schlug. Diese Misshandlung erfolgte von Küchle, weil das Mädchen der Frau Küchle sagte, sie sei krank und habe Fieber und dies nach Ansicht der Frau Küchle nicht den Tatsachen entsprach, weil sie nur etwas über 37° Temperatur hatte. -Insassen des Amtsgerichtsgefängnisses hatten teilweise Heimarbeit zu verrichten. Diese Arbeit sollte auch von einem französischen Häftling ausgeführt werden. Weil diese Arbeit von dem Mann aber nicht so sauber ausgeführt wurde, wie es Küchle wünschte, schlug er ihm mit der Faust ins Gesicht, dass er in der Arrestzelle in eine Ecke zurückfiel. - Die Verpflegung war sehr mangelhaft und vollkommen unausreichend. Ich selbst habe über 10 Kg an Gewicht verloren während meiner Inhaftierung. Nach meiner Ansicht haben die Gefangenen nicht die ihnen zustehenden Rationen erhalten, denn in anderen Gefängnissen war die Kost zu dieser Zeit wesentlich besser. Teilweise wurde von Küchle den Gefangenen die Kost auch tagelang entzogen.“ (1/34)

 

 

Ein Nürtinger Schlosser (1903 geboren):

 

  • ... in seinen Ausdrücken mir gegenüber war er (Anm. AS: Küchle) vorsichtig, vielleicht weil er mich persönlich näher kannte. Den anderen Häftlingen gegenüber dagegen war er in seinen Ausdrücken oft sehr roh und hart und drohte wohl auch mit Schlägen mit dem Farrenschwanz. Da es damals noch ziemlich kalt war, mussten die Zellen geheizt werden. Diese Heizung erfolgte aber in so ungenügender Weise, dass uns Häftlingen nichts anderes übrig blieb, als den ganzen Tag über mit aufgeschlagenem Rockkragen und in die Hosentaschen gesteckten Händen in der Zelle umher zu gehen, um das Kältegefühl etwas zu überwinden. Demjenigen, der heizen musste, rief Küchle zu: ,dass du mir aber ja kein Scheit Holz mehr hineinwirfst als erlaubt, sonst kannst du sehen was kommt.’ ... “ (1/29)

 

 

Ein Nürtinger Schreiner (1886 geboren), der von Dezember 1941 bis April 1942 zur Untersuchungshaft im Nürtinger Gefängnis untergebracht war:

 

 

  • Während meiner Haft war Küchle sehr hart mit mir. Er verhinderte es z.B. 13 Wochen lang, dass ich einen Brief von meinen Angehörigen bekam oder selbst von der mir von rechts zustehenden Erlaubnis, selbst Briefe zu schreiben, Gebrauch machen konnte. Erst die Ankunft meines Sohnes in Urlaub brachte es mit sich, dass ich einen Brief bekam. Geschlagen hat er mich zwar nie, aber mit seinen ständigen Drohungen mit Schlägen nicht nur mich, sondern auch die übrigen Zelleninsassen so geängstigt, dass uns stets ein Zittern befiel, wenn er die Zelle betrat. ... Einmal z.B. musste ein Pole, der mit dem Zug wegbefördert werden sollte, und aus irgendeinem Grunde nicht mitkam, von ihm wieder ins Amtsgerichtsgefängnis geholt wurde. Diesen schlug er die ganze Treppe herauf mit dem Farrenschwanz so stark, dass der Gefangene furchtbar schrie und schließlich unter den Schlägen zusammenbrach. Eine Französin, die wegen angeblicher Sabotage bei ihrer Arbeit ins Gefängnis eingeliefert worden war, schlug er zum Empfang ins Gesicht und beschimpfte sie aufs gröblichste, was wir beides in der Zelle deutlich hörten. Als die Frau Küchle das Mädchen auf mitgebrachte Dinge untersuchen sollte, lehnte sie dies ab und sagte, das solle Oberregierungs-Inspektor Hoffmann vom Landratsamt tun. Als dieser geholt wurde, schlug sie Küchle mit dem Farrenschwanz kräftig durch, sodass das Mädchen laut schrie und heftig schimpfte ...“ (1/21)

 

 

Eine Nürtingerin (1922 geboren):

 

 

  • Im Amtsgerichtsgefängnis Nürtingen wurden die Gefangenen von Justizoberwachtmeister Küchle ausnahmslos hart und schlecht behandelt, so als ob alle Schwerverbrecher wären. ... Eine Mitgefangene ... wurde, als sie weinend nach Hause verlangte, von ihm geschlagen, was ich hörte und was diese mir auch bestätigte.“ (1/22)

 

Eine Nürtingerin (1925 geboren), die von Mai bis Juli 1943 im Gefängnis einsaß und wegen Suizidgefahr Handschellen tragen musste:

 

 

  • Schon in den ersten Tagen meines Gefängnisaufenthaltes behandelte mich Küchle sehr schlecht, schrie mich häufig an und beschimpfte mich in gröblicher Weise ... Wenn mich meine Mutter besuchen wollte, um mir Wäsche zu bringen erlaubte er nie, dass ich sie kurz sah und sprach.  - Wenn ich etwas Wasser holen musste oder sonst eine Arbeit zu verrichten hatte, stieß er mich auch mit dem Fuß oder gab mir sonst Hundstritte. ... Handschellen trug ich bis zu meinem Wegtransport vom hiesigen Amtsgerichtsgefängnis Tag und Nacht, bei jeder Arbeit, sodass ich mich kaum waschen und gar nicht kämmen konnte. ... Infolge des Gefesseltseins konnte ich mich auch nie entkleiden, sodass ich die ganze Zeit immer angekleidet sein musste. Nur zwei Mal nahm er mir in den zwei Monaten für ein paar Minuten die Handschellen ab, damit ich meine Unterkleidung wechseln konnte. Er legte sie mir aber sofort wieder an. ...“ (1/15)

 

Eine Nürtingerin (1912 geboren):

 

 

  • Ich war von Mitte September 1944 bis Mitte Oktober 1944 als Untersuchungsgefangene im hiesigen Amtsgerichtsgefängnis, weil ich einem holländischen Häftling in die Arrestzelle der hiesigen Polizeiwache eine Schachtel Zigaretten zum Fenster hineingereicht hatte. ... Ich half seiner Frau in der Küche mit und hatte damit wohl eine gewisse Ausnahmestellung. Dagegen behandelte Küchle die weiblichen Insassen meiner Zelle häufig schlecht. Eine Insassin unserer Zelle, ... die wegen Lebensmittelkartendiebstahl verhaftet war, sagte, als sie in unsere Zelle verbracht wurde, aus, dass sie von Küchle mit dem Farrenschwanz ins Gesicht geschlagen worden sei. Jedesmal, wenn er die Zelle betrat, zitterte sie vor Angst. ... Allgemein stelle ich fest, dass Küchle als harter Gefängniswärter bekannt und gefürchtet war.“ (1/11)

 

 

Da nach Kriegsende bei der Nürtinger Polizei alle Mitarbeiter entlassen wurden, (4 S. 407) ist davon auszugehen, dass auch Josef Küchle seinen Arbeitsplatz verlor. Im Mai 1945, unmittelbar nach der Besetzung, zog Familie Küchle vom Gefängnisgebäude in die Apothekerstraße um. Im November desselben Jahres übersiedelte die Familie nach Weißenstein. (3) (Anm. AS: heute Stadt Lauterstein, Kreis Göppingen) Hier war Josef Küchle als Sägearbeiter in einem Sägewerk in Eislingen tätig. Er soll „äußerst fleißig und strebsam“ gewesen sein, ist überliefert. (1/142) Wann Josef Küchle selbst ins Nürtinger Gefängnis eingeliefert wurde und wer ihn von Weißenstein nach Nürtingen, an den Ort seiner Gräueltaten, zurückbrachte, ist nicht bekannt. Im Januar 1947 „hat er sich im Amtsgerichtsgefängnis Nürtingen, in dem er als Betroffener inhaftiert war, durch Erhängen das Leben genommen.“ (1/124) 

 

Im April 1948 entschied die Spruchkammer Nürtingen, den Betroffenen, der ja inzwischen verstorben war,  als „Aktivist“, also als Belasteten, einzustufen. Dreißig Prozent seines Vermögens, mindestens 3.000 RM, wurden eingezogen. Gemeinsam mit seiner Frau soll ihm ein Zweifamilienhaus gehört haben. (1/124) Am 16. Januar 1950 bekam Josef Küchle’s Witwe „die Kostenberechnung der Spruchkammer an den Nachlass des Josef Küchle ...“, zugeschickt. Die Kosten des Verfahrens gingen „in voller Höhe zu Lasten des Küchle, bezw. seines Nachlasses“. E... Küchle musste insgesamt 151,- DM bezahlen. (1/133) Daraufhin bat sie um Ratenzahlungen von monatlich 5 DM: „Da ich keinerlei Einkommen habe, bedeuten diese monatlichen Raten von 5 DM für mich ein großes Opfer“. (1/149)

 

Im Mai 1950 wurde „sie ersucht, diese Ratenzahlungen pünktlich fortzusetzen ... . Diese Regelung gilt zunächst bis zum Vermögenseinzug, worauf dann über die Bezahlung der restlichen Verfahrenskosten erneut entschieden wird.“ (1/117) - Die Witwe muss sehr darunter gelitten haben, sich jetzt für ihren Ehemann verantworten zu müssen. Unter anderem ging es wohl auch um Pensionsansprüche, die ihr, so meinte sie, zustehen würden. (1/Jan. 1950) Mit mehreren Entlastungsschreiben und einer Intervention an das Ministerium für politische Befreiung versuchte sie nun, Urteil und Strafmaß noch abmildern zu können. 

 

Anfang Februar 1950 schrieb sie deshalb einen Brief an das Ministerium für politische Befreiung in Ludwigsburg. Darin berief sie sich auf ein vom württembergisch-badischen Ministerrat erlassenes Gesetz von Januar 1950 mit der Bitte „um Nachprüfung des Spruchkammerverfahrens gegen meinen verstorbenen Ehemann Josef Küchle mit dem Ziel, ihn in diesem Nachprüfungsverfahren in die Gruppe der Mitläufer einzustufen“, ihn also herunter zu stufen. (1/117)

Als Gründe nannte sie: „Mein verstorbener Ehemann hat 24 Jahre seinen Dienst als Beamter zuverlässig und gewissenhaft versehen. Er hat als Justizwachtmeister nie daran gedacht, gegen Ausländer eine gehässige Haltung einzunehmen. Ihm war es gleichgültig, ob er Ausländer oder Inländer einsperren musste. Er sah aber grundsätzlich nur auf Sauberkeit und Disziplin in seinem Gefängnis. Wenn auch die Spruchkammer festgestellt hat, dass mein Mann in mehreren Fällen Ausländer misshandelt haben soll, so ist es eben doch Tatsache, dass mein Mann nur in einem Fall einen Ausländer, der eben nicht in die Zelle wollte, etwas härter anfassen musste, als es sonst Gewohnheit war. Wenn man wegen einer solchen Bagatelle eine Witwe mit zwei unmündigen Kindern unglücklich machen will, so glaube ich bestimmt annehmen zu können, dass dies nichts mit Demokratie zu tun hat. Tatsache ist weiterhin, dass mein Mann und seine Familie im Dritten Reich keinerlei Verdienste und Nutznießung hatte. E.... Küchle“ (1/117)

 

Sie ließ den ehemaligen Bürgermeister von Weißenstein und einen Arzt Entlastungsschreiben aufsetzen, in denen diese erklärten, dass Josef Küchle sich nie politisch betätigt habe und sie selbst seit Jahren an einer starken Beeinträchtigung ihres seelischen Zustandes leide. (1/145, 146) Auch der katholische Pfarrer teilte mit: „ ... Sie hat wahrhaftig, wenn je etwas zu büßen gewesen sein sollte, das mehr als genug gebüßt mit dem, was sie und ihre Familie in den letzten Jahren, besonders auch durch den damit zusammenhängenden tragischen Tod ihres Mannes und Vater durchgemacht haben. ...“ (1/Jan. 1950)

 

Die Spruchkammer-Gremien konnten die Betroffenen in fünf Kategorien einteilen: in „Hauptschuldige“ (I), „Belastete“ (II), „Minderbelastete“ (III), „Mitläufer“ (IV) oder „Entlastete“ (V). Als „belastet“ eingestuft wurden unter anderem „Inhaber unterer Ränge in NS-Organisationen, NSDAP-Mitglieder vor dem 1. Mai 1937, Angehörige der Waffen-SS und der SS sowie Berufsoffiziere der Wehrmacht vom Generalmajor aufwärts“. Für „Belastete“ konnte als Strafe/ Sühne höchstens fünf Jahre Lagerhaft und teilweiser Vermögensentzug, aber auch „Renten- und Pensionsansprüche aus öffentlichen Mitteln aberkannt sowie ein zehn- bis fünfjähriges Arbeitsverbot ...“, verhängt werden. „Gegen diese Einstufungen konnten die Betroffenen Berufung einlegen, wodurch das Verfahren einer Berufungskammer zur erneuten Entscheidung vorgelegt wurde, der ein Berufsrichter vorsaß.“ (4 S. 409ff)

 

Dieses Berufungsverfahren nahm E. Küchle nun wahr. Wie schon am Anfang beschrieben, wurde die Einstufung ihres Ehemanns von April 1948 in die Gruppe der „Belasteten“ im Januar 1950 bestätigt. Josef Küchle blieb also ein „Belasteter“, auch wenn er sich durch Suizid einer Strafverfolgung entzogen hatte. Wie seine hinterbliebene Ehefrau und die beiden Söhne mit diesem Urteil weiterlebten, ist nicht überliefert.

 

April 2015, Anne Schaude

 


Quellen


  1. StALB: EL 902/8 Bü 8934
  2. KrAES: D1 Bü 623, Amtsgerichtsgefängnis
  3. StANT, Info März 2015
  4. Nürtingen 1918 – 1950, Hrsg. R. Tietzen, Verlag Sindlinger- Burchartz, Nürtingen/ Frickenhausen, 2011, ISBN 978-3-928812-58-0