Zwangssterilisationen und die Nürtinger Schwerhörigenschule

von Margret und Reinhard Fuchs, Nürtingen

Zahlen in Klammern verweisen auf die Quellenangaben am Ende des Textes.

Vorbemerkung

Von 1972 - 2006 waren wir [die Autoren, Margret und Reinhard Fuchs] in der Johannes-Wagner-Schule für Hörgeschädigte und Sprachbehinderte in Nürtingen beschäftigt. Ab 2012 arbeiteten wir zusammen mit zwei ehemaligen KollegInnen und der Archivarin Dr. Elke Koch vom Staatsarchiv Ludwigsburg die bis in das 19. Jahrhundert zurückreichenden historischen Unterlagen aus der Schulgeschichte auf. Die Unterlagen wurden dem Staatsarchiv Ludwigsburg übergeben. Sie werden dort noch katalogisiert und können dann eingesehen werden. Die im Folgenden dargestellten Zusammenhänge ergaben sich aus der Arbeit mit diesen Archivalien.

 

Die Geschichte der Nürtinger Taubstummenanstalt/ Schwerhörigenschule

Eingang zum ehemaligen Spital, danach bis 1893 Taubstummenschule, heute: Hochschule für Wirtschaft und Umwelt, Neckarsteige 6-10, Foto: Margret Fuchs
Eingang zum ehemaligen Spital, danach bis 1893 Taubstummenschule, heute: Hochschule für Wirtschaft und Umwelt, Neckarsteige 6-10, Foto: Margret Fuchs

Durch das Engagement von Dr. Theodor Eisenlohr wurde am 24. Oktober 1846 die „Taubstummenanstalt Nürtingen“ in den Archivräumen des Lehrerseminars gegründet, die heute von der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt genutzt werden. 1893 konnte ein neues Schulgebäude bezogen werden. Viele NürtingerInnen erinnern sich noch an den Backsteinbau Ecke Neuffener/Steinengrabenstraße. Heute ist dort das Amtsgericht. 1970 bekam die Schule neue Gebäude. Sie stehen in der Neuffener Straße 141-161. Die Schule befindet sich noch heute in der Trägerschaft des Landes.

Zu Anfang wurde eine Klasse aus „5 Knaben evangelischer Konfession“ (1) gebildet und von Lehrer Hirzel unterrichtet (ebd.). Diese Kinder wurden intern, also im Schulgebäude selbst, beschult und betreut. Ab 1853 wurden sämtliche Kinder dagegen in Familienpflegestellen untergebracht. Hiermit begann eine lange, pädagogisch interessante Tradition, die erst nach 132 Jahren mit der Integration der letzten Pflegekinder in das bis heute existierende Internat der Johannes-Wagner-Schule ihr Ende fand. 

Bis dahin waren die hörbehinderten Kinder in Nürtinger Familien integriert. Noch heute bestehen Kontakte zwischen ehemaligen „Zöglingen“ und ihren Pflegeeltern und Pflegegeschwistern. 

Obwohl die Schule als Taubstummenschule gegründet worden war, wurden seit 1920 in der Schule nur noch Schwerhörige und keine Gehörlosen mehr unterrichtet. Sie erhielt deshalb auch offiziell den Namen „Schwerhörigenschule“.

 

Links: Neckarsteige, ehemaliges Spital, die Taubstummenanstalt war im so genannten Archiv untergebracht, danach Lehrerseminar, heute: Hochschule für Wirtschaft und Umwelt - Rechts: Ecke Neuffener Straße/Steinengrabenstraße, seit 1893 Taubstummenschule, ab 1920 Schwerhörigenschule, heute: Amtsgericht. Durch Anklicken werden die Abbildungen größer sichtbar.

Hintergrund: Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses

Mit der „Machtübernahme“ der Nationalsozialisten wurden auch die schwerhörigen Schülerinnen und Schüler in Nürtingen dem sogenannten „Erbgesundheitsrecht“ unterworfen. Grundlage für diese immer weiter um sich greifende Diskriminierung vieler Menschen war das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 14. Juli 1933 (2).

Dieses Gesetz hatte unmittelbare Auswirkungen auf die Schwerhörigenschule Nürtingen. Im zugehörigen Merkblatt über die Unfruchtbarmachung (3) heißt es: „ Die Unfruchtbarmachung männlicher und weiblicher Personen hat den Zweck, die Weiterverbreitung von Erbkrankheiten zu verhindern“ (ebd.).

Damit gerieten nicht nur die aktuellen, sondern vor allem die ehemaligen Schülerinnen und Schüler (darunter nicht nur Schwerhörige, sondern auch Gehörlose) der Nürtinger Schule ins Visier der NS-Behörden. Diese suchten systematisch danach ob die Hörschädigung in ihren Augen erblich bedingt war. Hielten sie dies für gegeben, etwa weil der Hörgeschädigte noch andere Familienmitglieder mit den gleichen Symptomen hatte, stellte ein Amtsarzt den Antrag auf Zwangssterilisation. Dies bedeutete, dass einem Menschen gegen seinen Willen die Zeugungs- oder Gebärfähigkeit genommen wurde. Nicht nur Ärzte, sondern auch Schulleiter wurden von Gesetzes wegen zur Anzeige verpflichtet:

„Wird einem approbierten Arzt in seiner Berufstätigkeit eine Person bekannt, die an einer Erkrankung [...] leidet, so hat er dem zuständigen Amtsarzt [...] unverzüglich Anzeige zu erstatten [...]. Bei Insassen von Anstalten trifft den Anstaltsleiter die Anzeigepflicht [...]. Wer vorsätzlich oder fahrlässig der ihm [...] auferlegten Anzeigepflicht zuwiderhandelt, wird mit einer Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Reichsmark bestraft.“ (ebd.)

 

Im Falle der Schwerhörigenschule Nürtingen handelte es sich um den Anstaltsleiter und besonders um den Landesarzt Dr. Max Theodor Eyrich.

 

Darüber hinaus mussten Hörbehinderte vor ihrer Eheschließung vom Gesundheitsamt ein „Ehetauglichkeitszeugnis“ einholen aus dem hervorzugehen hatte, ob sie bereits sterilisiert waren oder noch sterilisiert werden mussten. Im Zweifelsfall wurde Gewalt angewandt:

 

„Hat das Gericht die Unfruchtbarmachung endgültig beschlossen, so hat der beamtete Arzt den Unfruchtbarmachenden schriftlich aufzufordern, den Eingriff binnen zwei Wochen vornehmen zu lassen: [...]. Ist bei Ablauf der Frist [...] der Eingriff noch nicht erfolgt, [...] so ist der Eingriff mit Hilfe der Polizeibehörde, nötigenfalls unter Anwendung unmittelbaren Zwanges, in der vom beamteten Arzt bezeichneten Anstalt durchzuführen.“ (ebd.).

Aufgrund dieses Verfahrens sollen landesweit mehr als 15.000 Hörbehinderte sterilisiert worden sein (6). Die Nürtinger Ereignisse spiegeln die umfassende Verfolgung von Hörgeschädigten aus Gründen der „Erbgesundheit“ in der NS-Zeit (vgl. 4a). Die Nürtinger Schwerhörigenschule hatte daran im Zuge der Ausrichtung einer reichsweiten Tagung im Jahr 1934 im Tiefenbachtal einen Anteil.

 

„Erbgesundheit“ in Nürtingen: Eine Fortbildung in der Schulungsstätte Jungborn

Am 22.-23. Juli 1934 fand im Jungborn (Tiefenbachtal) die Jahrestagung der Taubstummenlehrer des deutschen Reiches und der Schweiz statt. 99 Delegierte nahmen an der Veranstaltung teil. Die Tagungsstätte Jungborn war ein Schulungslager des NS-Lehrerbundes, Gau Württemberg.

Edwin Singer, der Direktor der Heidelberger Taubstummenanstalt, hielt das Hauptreferat. Sein Thema lautete: „Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses und die Taubstummenanstalten“ (5). 

 
Einladung zur Tagung, Quelle: Die Deutsche Sonderschule 1 (1934), 304f.
Einladung zur Tagung, Quelle: Die Deutsche Sonderschule 1 (1934), 304f.

Seine wichtigsten Thesen waren:

  • Die Taubstummenlehrer sind berufene Sachwalter der Taubstummen und betroffene Volksgenossen.
  • Ihre Aufgabe im Nationalismus ist es, die hörgeschädigten Menschen von der Notwendigkeit der Sterilisation zu überzeugen. Aufgrund des besonderen Vertrauensverhältnis zwischen Lehrern und Schülern sollte dies gelingen.
  • Es bedarf der wirkungsvollen erbbiologischen Aufklärung des Volkes.
  • Für die Sterilisierung sind allein erbbiologische Gesichtspunkte entscheidend.
  • Die Mitarbeit der Lehrer zur Feststellung einer angeborenen Taubheit ist notwendig.

Der Taubstumme und sein Sachwalter, der Taubstummenlehrer, werden sich deshalb stets bewußtsein müssen, dass das Gesetz zur Erhaltung der gesunden Rasse des Deutschen Volkes notwendig war als Teil einer Reihe tatkräftiger Massnahmen des neuen Deutschlands zur Wendung unseren Schicksals“ (ebd.).

Direktor Singer blieb auch nach dem Krieg weiter Schulleiter in Heidelberg.

Der Anstaltsleiter (7)

Der Anstaltsleiter wurde 1896 geboren und im Jahre 1930 zum Direktor der Schwerhörigenschule bestellt. Er war federführend an der Jahrestagung der Taubstummenlehrer im Jungborn beteiligt.

Von 1933 - 1942 gehörte er dem NS-Lehrerbund an. Im Kreisabschnitt Nürtingen hatte er die Stelle des Sachbearbeiters für schulische Fragen inne und war von 1936 bis 1942 Sachbearbeiter im Volksbildungswerk.

Als Leiter seiner Anstalt hatte er die Aufgabe, „erbkranke“ Schüler zu melden und bei Anfragen den Amtsärzten Auskunft über die Ursache der Hörbehinderung zu geben. Bei jeder Anfrage wurden die Namen der überprüften ehemaligen Schüler auf den Inhaltsverzeichnissen der Jahrgangsakten mit Datumsstempeln versehen. In den gestempelten Akten fanden wir die Korrespondenzen zwischen Amtsärzten und Schulleiter. Er beantwortete Anfragen spärlich bis sehr ausführlich. In manchen Fällen zeigte er Verwandtschaften auf und vervollständigte Stammbäume, auch wenn er nicht danach gefragt worden war. Beim Aktenstudium gewannen wir den Eindruck, dass in manchen Fällen Sympathie oder Leistungsvermögen der ehemaligen Schüler seine Aussagen beeinflussten.

In einem Fall beschwerte sich ein Vater bei ihm über den Antrag des Landesjugendarztes zur Unfruchtbarmachung seiner Tochter. Der Anstaltsleiter versuchte den Vater zu überzeugen: 

 

Als Vater müssen Sie doch überlegen, was für die Zukunft besser ist: F. bekommt Kinder, die gesund aber auch gebrechlich, gehörlos sein können. Ist das gut? [...]. Ich habe auch zwei Kinder, und trotzdem ich sie gern habe, würde ich notfalls diesen Schritt machen lassen-weil es für die Kinder selbst später einmal von Segen wäre [...].“ (7b)

 

Im Laufe der Jahre geriet der Leiter der Taubstummenanstalt mit seiner Partei in Schwierigkeiten. Ob seine Rolle als Anstaltsleiter ein Grund dafür war, wissen wir nicht. Nach eigenen Angaben kam er 1942 vor ein Parteigericht. Wegen Widerstand gegen Parteiforderungen und politischer Unzuverlässigkeit soll er unter Parteiaufsicht gestellt worden sein (7).

Nach Beendigung der Kriegshandlungen wurde die Schule geschlossen. Die Wiedereröffnung erfolgte am 31.04.1945 . Der Schulleiter wurde für ein Jahr von der amerikanischen Militärregierung abgesetzt . Am 01.04.1947 wurde er von der Spruchkammer Nürtingen „mangels hinlänglicher tatsächlicher Ermittlung“ (ebd.) als Mitläufer eingestuft. Als Strafe musste er 1800 Reichsmark überweisen. Entlastet wurde er u.a. von dem Maler und Bildhauer Fritz Ruoff und dem Kommunisten Karl Gerber, die große Verfolgungen und Repressalien in der NS-Zeit erdulden mussten. In ihren Schreiben an die Spruchkammer erklärten sie, von jenem Schulleiter kleine Arbeitsaufträge erhalten zu haben. Der Verdienst half mit, ihre Not etwas zu lindern.

Der ehemalige Anstaltsleiter war nach seiner einjährigen Suspendierung bis 1961 als einfacher Lehrer an der Schwerhörigenschule Nürtingen tätig.

 

Landesjugendarzt Dr. Max Theodor Eyrich (7c)

geb. am 22.03.1893. Er war Landesjugendarzt beim Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern in Stuttgart, Berater der Jugendämter, der Anstalten, der Inneren Mission und der Caritas. Für die Schwerhörigenschule Nürtingen war er als Landesarzt zuständig.

Es war in erster Linie Eyrich, der die Anträge zur  Sterilisation der ehemaligen Schüler dieser Schule bei den zuständigen Amtsgerichten/Erbgesundheitsgerichten stellte.

Einmal im Jahr besuchte er die Schule, überprüfte nach Aussagen des Anstaltsleiters die Schülerakten und interessierte sich für die Fortschreibung sogenannter „Stammbäume“.

Ein Stammbaum umfasste mindestens 3 – 4 Generationen. Die Abstammung von hörgeschädigten Verwandten wurde zur einer Entscheidungshilfe für die Sterilisation (6). Hierfür benötigte er die Informationen des Anstaltsleiters. Bei Unklarheiten ordnete er Gutachten bei der Universitätsohrenklinik Tübingen an.

Nach Fertigstellung der amtsärztlichen Gutachten stellte er bei den zuständigen Amts-/ - Erbgesundheitsgerichten die Anträge auf Unfruchtbarmachung (7d).

 

Amtsärztliches Gutachten

Amtsärztliches Gutachten, aus StAL E 180 u II, Bü 571, alle Rechte vorbehalten!
Amtsärztliches Gutachten, aus Staatsarchiv Ludwigsburg (StAL) E 180 u II, Bü 571, alle Rechte vorbehalten!

Antrag auf Unfruchtbarmachung

Antrag auf Unfruchtbarmachung, aus StAL E 180 u II, Bü 571, alle Rechte vorbehalten!
Antrag auf Unfruchtbarmachung, aus Staatsarchiv Ludwigsburg (StAL) E 180 u II, Bü 571, alle Rechte vorbehalten!

Landesjugendarzt Dr. Eyrich war seit Anfang 1940 auch in die Aktion „T4“ ( Ermordung „unwerten Lebens“, Euthanasie-Verbrechen) eingebunden. Seine Tätigkeit, zusammen mit Dr. Otto Mauthe, bestand darin, die Patienten zu erfassen, zu selektieren die Meldebögen zur Euthanasie auszufüllen und die Euthanasie zu beantragen. Für diese Aufgabe meldete er sich freiwillig (9). An der Deportation württembergischer Sintikinder aus Mulfingen war Dr. Eyrich beteiligt (ebd.).

In den Schülerakten fanden wir Anträge an die Amtsgerichte/Erbgesundheitsgerichte Stuttgart, Balingen, Tübingen, Nürtingen, Oberndorf, Aalen, Freudenstadt, Tuttlingen, Rottweil, Ravensburg und Heidenheim, die Heimatkreise der SchülerInnen der Nürtinger Schule.

Die Urteile der o.g. Gerichte zu den Zwangssterilisierungen befanden sich weder in den Schülerakten noch wurden wir bisher im Landesarchiv Ludwigsburg fündig. Zuständigkeitshalber müssten sie dort archiviert sein. Im Schreiben des Württembergischen Innenministeriums vom 17.12.1934 wurde die Landesfürsorgebehörde entsprechend eines Ersuchens des Reichsministers des Inneren aufgefordert, Vorsorge zu treffen, dass der Bestand der Akten erhalten bleibt (10).

In einer einzigen Schülerakte war ein Urteil des Erbgesundheitsobergerichtes Stuttgart enthalten. Ein Vater aus N. hatte gegen den Beschluss eines Erbgesundheitsgerichts, durch den die Unfruchtbarmachung seiner Tochter angeordnet worden war, Einspruch eingelegt, weil die Taubheit seiner Tochter keine angeborene sondern eine erworbene gewesen sei. Obwohl beide Eltern des Mädchens seit frühester Jugend gehörlos gewesen waren, hatte die Universitätsklinik Tübingen es als zweifelhaft angesehen, dass eine erbliche Taubheit vorlag. Der Antrag des Amtsarztes auf Unfruchtbarmachung wurde daraufhin abgelehnt (11).

Dr. Eyrich wurde am Ende des zweiten Weltkrieges zunächst für ein Jahr von den Amerikanern interniert. Im Grafeneckprozess wurde er freigesprochen (9).

1950 konnte er seine alte Tätigkeit wieder aufnehmen. Im selben Jahr gehörte er zu den Gründungsmitgliedern der Deutschen Vereinigung der Jugendpsychiatrie. Er ging 1961 in den Ruhestand und starb 1962.

 

Literaturhinweis:

Karl-Horst Marquart, Obermedizinalrat Karl Lempp, Verantwortlich für Zwangssterilisationen und die „Euthanasie“ bei Kindern, in: Elke Martin (Hg.), Verlegt Krankenmorde 1940-41 am Beispiel der Region Stuttgart, Stuttgart 2011.

 

 

Ausblick

Was ist aus den zwangssterilisierten Menschen, die die Schwerhörigenschule in Nürtingen besuchten, geworden?  Haben sie je über ihr Schicksal gesprochen oder immer aus Scham geschwiegen? Wie ist ihr Leben verlaufen?

Von Ehemaligentreffen wissen wir, dass viele ehemalige Schüler eine starke Bindung an ihre Schule und ihren Pflegeeltern hatten. Die Kontakte hielten oft bis ins hohe Alter. „Ich denke oft an Nürtingen. Es war die schönste Zeit in meinem Leben“. „Taubstumme“ haben sprechen gelernt. Viele konnten wegen ihrer guten Schulbildung ein selbstbestimmtes Leben führen. 

Wir möchten mit dieser Veröffentlichung das System aufzeigen und auf das Leid von Menschen hinweisen, die viele Jahre auch in Nürtinger Familien gelebt haben.

 

Seit 1987 gibt es in Deutschland den Bund der Euthanasie-Geschädigten und Zwangssterilisierten e.V.. Die Gründer überwanden ihre Scham und kämpfen dafür, dass sie als NS-Verfolgte anerkannt werden. Dies ist bis heute nicht geschehen.

Siehe auch: www.euthanasiegeschaedigte-zwangssterilisierte.de

 

Margret und Reinhard Fuchs, alle Rechte vorbehalten, Stand: 13. November 2014

Verwendete Literatur und Quellen

Das Archivgut unterliegt noch teilweise der Sperrung. Es darf nur in anonymisierter Form veröffentlicht werden.

 

(1) Königliche Kommission für die Erziehungshäuser1893, Staatsarchiv Ludwigsburg (noch ohne Signatur).

(2) Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, 14. Juli 1933, in: Münchner Digitalisierungszentrum (Hg.), 100(0) Schlüsseldokumente zur deutschen Geschichte im 20. Jahrhundert, URL: http://www.1000dokumente.de/index.html?c=dokument_de&dokument=0136_ebn, Zugriff: 25.10.14.

(3) Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 5. Dezember 1933, Reichsgesetzblatt 138/I (1933), URL: http://ns-quellen.at/gesetz_anzeigen_detail.php?gesetz_id=34710, Zugriff 29.10.14.

(4a) Rauthgundis Kurrer, Gehörlose im Wandel der Zeit, (Digital veröffentliche Dissertation)  München 2013, 65-73, URL: http://edoc.ub.uni-muenchen.de/16611/1/Kurrer_Rauthgundis.pdf, Zugriff: 29.10.14.

(4) Hans Ulrich Brändle, in: Tübinger Vereinigung für Volkskunde (Hg.), Volk und Gesundheit Heilen und Vernichten im Nationalsozialismus, Tübingen 1982, S. 146-149.

(5) Fortbildung der Taubstummenlehrer Jungborn [unveröffentliches Typoskript] 1934, Staatsarchiv Ludwigsburg (noch ohne Signatur); vgl. Edwin Singer, Das Gesetz zur Verhütung erbranken Nachwuchses un die Taubstummenanstalten, Die deutsche Sonderschule 1 (1934), S. 571-578.

(6) Susanne Doetz, Alltag und Praxis der Zwangssterilisation, [Digital veröffentlichte Dissertation] Ludwigshafen 2010, URL: http://d-nb.info/1010138715/34, Zugriff: 25.10.14.

(7) Karl E., Staatsarchiv Ludwigsburg (EL 902/17).

(7b) Schülerakte, Staatsarchiv Ludwigsburg (noch ohne Signatur).

(7c) Art. Max Theodor Eyrich, Wikipedia, URL: http://de.wikipedia.org/wiki/Max_Eyrich, Zugriff: 30.08.14.

(7d) Schülerakten, Staatsarchiv Ludwigsburg (noch ohne Signatur).

(8) Staatsarchiv Ludwigsburg, (FL 240/4 Bü 76).

(9) Grafeneckprozess, Staatsarchiv Ludwigsburg (EL 905 Bü. 253 254).

(10) Staatsarchiv Ludwigsburg (E 180a 2 Bü. 284).

(11) Staatsarchiv Ludwigsburg (FL 240/4 Bü. 71).

 

Weitere Informationen zum Thema allgemein:

Horst Biesold, Klagende Hände: Betroffenheit und Spätfolgen in bezug auf das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, dargestellt am Beispiel der "Taubstummen", Solms 1988.

Informationen zur Nürtinger Tagung:

Die Deutsche Sonderschule, Organ der Reichsfachschaft V Sonderschulen im NSLB, 1 (1934), S. 304-305 [Einladung Tagung] ;543-545 [Bericht von der Tagung]; 571-578 [Vortrag Singer].

Zitiervorschlag:

 

Margret und Reinhard Fuchs (2014): Zwangssterilisationen und die Nürtinger Schwerhörigenschule, in: Nürtinger Opfer nationalsozialistischer Verfolgung. Webseite der Gedenkinitiative für die Opfer und Leidtragenden des Nationalsozialismus in Nürtingen: http://ns-opfer-nt.jimdo.com, Stand: November 2014, abgerufen am: XY.YX.20XY.

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